Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind der Schlüssel zur Herstellung von Chancengleichheit. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können. Zuschüsse sind in folgenden Bereichen möglich:
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Lernförderung
Wenn Schüler*innen Schwierigkeiten haben, die wesentlichen Lernziele zu erreichen, bietet das BuT-Konzept eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit. In solchen Fällen werden die Kosten für qualifizierte Nachhilfe übernommen, um individuelle Lernlücken gezielt zu schließen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Lernenden die Chance erhalten, ihren schulischen Anschluss zu halten und sich weiterzuentwickeln. Zudem wird die Maßnahme regelmäßig überprüft, um den langfristigen Erfolg und die Nachhaltigkeit der Förderung zu gewährleisten.
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Wer hat eine Berechtigung?
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
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Bürgergeld (SGB II)
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Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
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Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
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Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
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Familien mit geringem Einkommen
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Individueller Anspruch
Sollten Sie keine der aufgeführten Leistungen erhalten und nicht in der Lage sein, die Kosten für Bildung und Teilhabe selbst zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren persönlichen Anspruch auf diese Leistungen überprüfen zu lassen. Der Anspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erfolgt eine Bezuschussung der Leistungen bis zum 18. Lebensjahr. Weitere Informationen finden Sie auf www.hannover.de oder Sie können sich direkt an uns wenden.
